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   OLG Schleswig, 06.07.2005 - 15 WF 152/05   

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https://dejure.org/2005,7550
OLG Schleswig, 06.07.2005 - 15 WF 152/05 (https://dejure.org/2005,7550)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2005 - 15 WF 152/05 (https://dejure.org/2005,7550)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 15 WF 152/05 (https://dejure.org/2005,7550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung; Fehlende Stellungnahme von dem Prozesskostenhilfegesuch; Stellungnahme im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren; Verhinderung der Einleitung eines kontradiktorischen Verfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 118 Abs. 1
    Nichtabgabe einer Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch - Mutwilligkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01

    PKH - Anerkenntnis - Kosten

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2005 - 15 WF 152/05
    Nimmt er zum Prozesskostenhilfeantrag der Klägerseite nicht Stellung, kann ihm, sofern er nach Klageerhebung selbst Prozesskostenhilfe beantragt, deshalb diese nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1132 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 13 WF 41/06

    Prozesskostenhilfe

    Nimmt der Beklagte zum Prozesskostenhilfeantrag der Klägerseite nicht Stellung, kann nach Klageerhebung sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung deshalb grundsätzlich nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden (im Anschluss an: OLG Schleswig v. 6.7.2005 - 15 WF 152/05, OLGReport Schleswig 2005, 808).

    Nimmt er zum Prozesskostenhilfeantrag der Klägerseite nicht Stellung, kann nach Klageerhebung sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung deshalb grundsätzlich nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden (OLG Schleswig in OLGR Schleswig 2005, 808; OLG Karlsruhe in FamRZ 2002, 1132).

  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 WF 299/10

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wegen

    So haben etwa die Auffassung vertreten, einem Beklagten, der zunächst zum PKH Gesuch der Klägerseite nicht Stellung nehme, könne, wenn er nach Klagerhebung selbst PKH begehre, diese nicht wegen Mutwilligkeit versagt werden, Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Beschluß vom 28. August 2001 - 5 WF 133/01 - FarmRZ 2001, 1132 f., Leitsatz) und OLG Schleswig ( Beschluß vom 6. Juli 2005 - 15 WF 152/05 - FuR 2006, 142 - Leitsatz).
  • OLG Oldenburg, 17.02.2009 - 13 WF 24/09

    Versagung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Geltendmachung von

    Unterlasse er eine Erwiderung, könne ihm dies nicht zum Nachteil gereichen (OLG Hamm, FamRZ 2008, 1264. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1132. OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 808 und 2006, 501. Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 118 Rz. 2 a.E.. Benkelberg, FamRZ 2006, 869. einschränkend auch Fischer, MDR 2006, 661 ff.. Gottwald, FamRZ 2008, 71. Zöller/Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 114 Rz. 34 a).
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